
Welche Waren nehmen wir an?
- Baby & Kinderkleidung Größe 50 - 164
- Kinderschuhe
- Spiele
- Bücher
- Puzzle
- DVDs, CDs
- Puppen und Zubehör
- Autos
- Roller, Rutscheautos, Laufräder, Fahrräder
- Autositze
- Buggys, Kinderwagen
- Reisebetten, Hochstühle

Neu in 2026!
Liebe Eltern, liebe Schatzsucher,
wir starten frisch ins neue Jahr – mit einem kleinen, aber wichtigen Schritt in Richtung
Nachhaltigkeit und Qualität.
Ab Januar 2026 nehmen wir nur noch hochwertige Kinderkleidung an.
Wir möchten, dass die Sachen bei uns nicht nur schön aussehen, sondern auch lange halten,
gut verarbeitet sind und mit Liebe weitergegeben werden können.
Bitte habt Verständnis, dass wir keine Discounterware
(z. B. von Aldi, Takko, Primark, KiK, Lidl usw.) mehr annehmen.
So bleibt unser Sortiment übersichtlich,
langlebig und besonders – eben echte Lieblingsstücke für kleine Entdecker!
Wir freuen uns auf viele tolle Teile, die Geschichten erzählen – und auf euch, die diese Idee
von bewusstem Konsum mittragen.
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>> Grundsätzlich wichtig: Wir nehmen die Ware nur in Plastikboxen mit Deckel an.
Bitte keine Kartons, Tüten oder Müllsäcke!
Wir legen Wert auf saubere, sehr gut erhaltene, fleckenfreie und tierhaarfreie Kleidung.
Bitte entfernt Namensetiketten und Schilder von Kleiderbasaren/ Flohmärkten.
Ansonsten werden diese nicht bearbeitet. <<
Allgemeine Geschäftsbedingungen (Stand August 2026)
Eschner’s Lädchen verkauft modisch aktuelle, gebrauchte Artikel für Babys, Kinder und Jugendliche in Kommission.
Wir legen den Preis für Kleidung, Spielzeug, Bücher etc. fest und bieten die Ware für 4 Monate zum Verkauf an.
Die Annahme der Ware erfolgt während der Öffnungszeiten mit Termin.
Die Ware muss sich in einwandfreiem, sauberem Zustand befinden.
Kleidung sollte geruchsneutral und ohne Löcher, Flecken und Tierhaare sein.
Die Ware wird zunächst zur Ansicht (ca. 1-2 Wochen) überlassen.
Für die in Kommission genommene Ware erhält der Kunde einen Warenbeleg (Vertrag) mit Auflistung aller Artikel.
Teile aus der Lieferung, die wir nicht zum Kauf behalten, werden innerhalb von 3 Wochen zusammen mit dem Warenbeleg abgeholt.
Nach Ablauf der 3 Monate holt der Kunde seine nicht verkaufte Ware, sowie seinen Verkaufserlös (50 % Anteil) innerhalb von 4 Wochen ab.
Die Frist beginnt mit dem Ablaufdatum auf dem Warenbeleg.
Es erfolgt keine Erinnerung seitens der Inhaberin.
Nach Ablauf der vierwöchigen Frist wird die nicht abgeholte Ware ( Diakonie o.ä. Träger, bedürftige Familien) gespendet.
Die Auszahlung des Verkaufserlös erfolgt während der Öffnungszeiten in bar.